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06.10.2024 18:16:01



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1803: Niederlassungs- und Religionsfreiheit

Nach der Gründung des Kantons Aargau stand das bisher reformierte Gebiet auch fremden Katholiken offen. Keine Behörde durfte Zuzügern die Niederlassung verweigern und ihnen die Konfession vorschreiben. Brugger und Windischer Katholiken waren der Doppelpfarrei Birmenstorf/Gebenstorf zugeordnet. (Geschichte der Katholiken im Bezirk Brugg, S. 15)

Alte Kirche von Gebenstorf, abgebrochen 1889, links. ©Privatbesitz Max Rudolf, Birmenstorf

Alte, paritätische Kirche von Gebenstorf (links) und Pfarrkirche Birmenstorf (rechts) ©Privatbesitz Max Rudolf, Birmenstorf

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