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Pastoralraum Brugg-Windisch

Struktur und Aufgaben der Kirchgemeinde



Kirchgemeinden sind selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Diese Rechtspersönlichkeit erlaubt der Kirchgemeinde Brugg auch das Auftreten und Handeln im Bereich des Privatrechts, wobei Inhalt und Handlungsweisen von der kirchlichen Natur her geleitet sind.

Als leitendes und vollziehendes Organ der Kirchgemeinde schafft die Kirchenpflege die äusseren Voraussetzungen zur Entfaltung des kirchlichen Lebens im Pastoralraum Region Brugg-Windisch. Sie fördert und unterstützt die Seelsorge, namentlich in Verkündigung, Liturgie, Diakonie und in der Pflege der Gemeinschaft.

Die Kirchgemeinde Brugg wirkt mit bei der Schaffung und Besetzung von Stellen für die Seelsorge und pflegt den Kontakt mit den kirchlichen und staatlichen Stellen.

Sie erhebt und verwaltet von ihren Mitgliedern die zur Erfüllung der kirchlichen Aufgaben nötigen Steuern.

Im Kanton Aargau sind Kirche und Staat nicht getrennt; die politischen Gemeinden übernehmen den Steuerbezug für die drei Landeskirchen zusammen mit der Gemeinde- und Kantonssteuer. Der aktuelle Steuersatz beträgt in der Kirchgemeinde Brugg 20%.

Die Verwaltung ist die zentrale Dienstleistungsstelle der Kirchgemeinde und führt ausserdem das Sekretariat der Kirchenpflege.